TUSCH Festivalflyer 2024.pdf
Schulgesetz Daten verpflichtet. Bei uns findet der Klassenrat mind. Alle 14 Tage in allen Klassen statt.
Krankmeldung Ihres Kindes
Am 1. Tag
Was muss ich tun, wenn mein Kind krank ist?
Bei Krankheit des Kindes rufen Sie bis 7.30 Uhr in der Schule an und entschuldigen Ihr Kind telefonisch. Wir bitten Sie dringend, die telefonische Abmeldung ernst zu nehmen. Ist Ihr Kind bis 8.20 Uhr nicht in der Schule, werden wir Sie kontaktieren.
Am 3. Tag
Wir benötigen eine schriftliche Entschuldigung!
Spätestens am 3. Tag muss eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen. Bei Rückkehr des Kindes in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der Dauer und Grund (z.B. Krankheit) ersichtlich sind.
Fehlen ohne Entschuldigung
Unentschuldigtes Fehlen
Fehlt die Entschuldigung, gelten die Fehltage als unentschuldigt. Ab 5 unentschuldigten Fehltagen sind wir verpflichtet, eine Schulversäumnisanzeige beim zuständigen Bezirksamt vorzunehmen.
AV Schulbesuchspflicht (Absatz 7)